Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wohn Glanz Schrobenhausen – Inhaberin Melanie Möller
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Wohn Glanz Schrobenhausen (nachfolgend „Dienstleister") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungsbeschreibung & Abgrenzung zur Pflege
Der Dienstleister bietet ausschließlich haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung an.
Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Reinigung der Wohnräume, Wäschepflege und Einkaufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Freizeitgestaltung (z. B. Vorlesen, Spiele, Spaziergänge)
- Unterstützung bei allgemeiner Korrespondenz
Wichtige Abgrenzung
Der Dienstleister erbringt keine Leistungen der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Essen/Anziehen) und keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel).
Es findet kein körperlicher Kontakt im Sinne einer pflegerischen Handlung statt. Der Dienstleister ist kein ambulanter Pflegedienst und ersetzt diesen nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Durchführung
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots zustande.
- Der Kunde stellt sicher, dass dem Dienstleister Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt wird und notwendige Reinigungsmittel/-geräte (sofern nicht anders vereinbart) zur Verfügung stehen.
§ 4 Vergütung und Abrechnung
- Die Vergütung erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Preisliste oder individueller Vereinbarung.
- Da es sich um reine Dienstleistungen handelt, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kunden. Eine direkte Abrechnung mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag ist nur möglich, wenn eine entsprechende Zertifizierung nach Landesrecht vorliegt.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Haftung
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Der Dienstleister verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich der Dienstleister vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
Stand: Januar 2025 · Wohn Glanz Schrobenhausen, Inh. Melanie Möller